Für DAZN-Bestandskunden, die 2021 oder 2022 erhöhte Preise gezahlt haben
DAZN-Preiserhöhungen 2021 und 2022 in laufenden Verträgen
Abhilfe- und Musterfeststellungsklage: Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (VZBV) gegen DAZN Limited
Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig. Noch bis 25. September 2026 können Sie bei der Klage mitmachen.
- Gericht
- Oberlandesgericht Hamm
- Aktenzeichen
- I-12 VKl 1/24
- Kläger
- Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (VZBV)
- Vertreten durch
- merlekerpartner rechtsanwälte PartG mbB
- Beklagte
- DAZN Limited
- Vertreten durch
- Freshfields Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
- Anspruch
- Für die Betroffenen geht es um unterschiedliche Beträge. Der Betrag im Einzelfall hängt davon an, für welchem Zeitraum jemand die erhöhten Preise gezahlt hat. DAZN soll die jeweilige Differenz zwischen ursprünglich vereinbartem Preis und dem neuen Preis zurückerstatten. Preiserhöhung fand im August 2021 (11,99 auf 14,99 Euro pro Monat) und August 2022 (14,99 auf 29,99 Euro pro Monat) statt.
- Eintragung
- Offen, bis 25.09.2026
- Quelle
- Verbandsklageregister (BfJ), geprüft am 11.09.2026
- Presse
- deutschlandfunk.de