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Für DAZN-Bestandskunden, die 2021 oder 2022 erhöhte Preise gezahlt haben

DAZN-Preiserhöhungen 2021 und 2022 in laufenden Verträgen

Abhilfe- und Musterfeststellungsklage: Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (VZBV) gegen DAZN Limited

Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig. Noch bis 25. September 2026 können Sie bei der Klage mitmachen.

Gericht
Oberlandesgericht Hamm
Aktenzeichen
I-12 VKl 1/24
Kläger
Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (VZBV)
Vertreten durch
merlekerpartner rechtsanwälte PartG mbB
Beklagte
DAZN Limited
Vertreten durch
Freshfields Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
Anspruch
Für die Betroffenen geht es um unterschiedliche Beträge. Der Betrag im Einzelfall hängt davon an, für welchem Zeitraum jemand die erhöhten Preise gezahlt hat. DAZN soll die jeweilige Differenz zwischen ursprünglich vereinbartem Preis und dem neuen Preis zurückerstatten. Preiserhöhung fand im August 2021 (11,99 auf 14,99 Euro pro Monat) und August 2022 (14,99 auf 29,99 Euro pro Monat) statt.
Eintragung
Offen, bis 25.09.2026
Quelle
Verbandsklageregister (BfJ), geprüft am 11.09.2026
Presse
deutschlandfunk.de

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