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Für Debeka-Kunden, die ihre Lebensversicherung gekündigt haben

Stornoabzüge bei gekündigten Lebensversicherungen

Musterfeststellungsklage: Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (VZBV) gegen Debeka Lebensversicherungsverein a. G.

Viele Debeka-Kund:innen mussten bei Kündigung ihrer Lebensversicherung hohe Stornoabzüge hinnehmen, oft bis zu 15 Prozent des Rückkaufswerts. Die Verbraucherzentrale hält diese Gebühren für unzulässig. Betroffene können sich in das Klageregister des Bundesamts für Justiz eintragen.

Gericht
Oberlandesgericht Koblenz
Aktenzeichen
2 VKl 1/25
Kläger
Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (VZBV)
Vertreten durch
JUEST & OPRECHT Partnerschaft mbB
Beklagte
Debeka Lebensversicherungsverein a. G.
Vertreten durch
BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Anspruch
Bis zu 15% des Rückkaufwerts, häufig vierstellige Forderung.
Eintragung
Offen
Frist
Keine Frist bekannt gemacht
Quelle
Verbandsklageregister (BfJ), geprüft am 11.09.2026
Presse
rbb-online.de

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