Für Debeka-Kunden, die ihre Lebensversicherung gekündigt haben
Stornoabzüge bei gekündigten Lebensversicherungen
Musterfeststellungsklage: Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (VZBV) gegen Debeka Lebensversicherungsverein a. G.
Viele Debeka-Kund:innen mussten bei Kündigung ihrer Lebensversicherung hohe Stornoabzüge hinnehmen, oft bis zu 15 Prozent des Rückkaufswerts. Die Verbraucherzentrale hält diese Gebühren für unzulässig. Betroffene können sich in das Klageregister des Bundesamts für Justiz eintragen.
- Gericht
- Oberlandesgericht Koblenz
- Aktenzeichen
- 2 VKl 1/25
- Kläger
- Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (VZBV)
- Vertreten durch
- JUEST & OPRECHT Partnerschaft mbB
- Beklagte
- Debeka Lebensversicherungsverein a. G.
- Vertreten durch
- BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
- Anspruch
- Bis zu 15% des Rückkaufwerts, häufig vierstellige Forderung.
- Eintragung
- Offen
- Frist
- Keine Frist bekannt gemacht
- Quelle
- Verbandsklageregister (BfJ), geprüft am 11.09.2026
- Presse
- rbb-online.de