Wer ist von der Klage gegen Grünwelt (gas.de) betroffen?
Kund:innen von Grünwelt Energie, vormals gas.de, deren Strom- oder Gasvertrag Ende 2021 gekündigt wurde. In den letzten Wochen des Jahres 2021 hatte das Unternehmen die Belieferung eingestellt und Verträge mit zum Teil langer Laufzeit fristlos gekündigt. Die Betroffenen landeten in der teureren Ersatz- oder Grundversorgung ihres örtlichen Versorgers.
Was hat das Gericht entschieden?
Die Verbraucherzentrale Hessen hat die Musterfeststellungsklage gewonnen. Das Oberlandesgericht Hamm hat am 18. Juni 2026 festgestellt, dass die fristlose Kündigung der Stromlieferverträge zum 21. Dezember 2021 unwirksam war. Die Gründe, die das Unternehmen genannt hatte, trugen sie nicht. Das Urteil ist nach Angaben des Gerichts nicht rechtskräftig, beide Seiten können Revision einlegen.
Wie viel Geld kann ich bekommen?
Betroffene können die Mehrkosten als Schadensersatz verlangen, die durch die Ersatz- oder Grundversorgung entstanden sind, bis zum Ende der ursprünglichen Vertragslaufzeit. Die Verbraucherzentrale rechnet mit etwa 350 Euro pro Fall.
Kann ich mich noch eintragen?
Nein. Die Eintragung ist geschlossen, mehr als 4.600 Menschen haben sich angeschlossen. Das Urteil gilt nur für sie.
Ich war eingetragen: Wie bekomme ich mein Geld?
Bei einer Musterfeststellungsklage wird nicht automatisch ausgezahlt. Eingetragene fordern den Schaden mit dem Urteil selbst bei Grünwelt ein und müssen ihn notfalls gerichtlich durchsetzen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale ist das noch bis zum 24. Januar 2027 möglich. Einige Anbieter kaufen solche Ansprüche gegen eine Gebühr von etwa 25 Prozent. Belege für die Mehrkosten sind die Abrechnungen der Ersatz- oder Grundversorgung und Ihr ursprünglicher Vertrag mit dem alten Preis.