Sammelklage in Deutschland: So tragen Sie sich ein
Zuletzt geprüft: 03.11.2026
Mit Sammelklagen sind in Deutschland meist Verbandsklagen gemeint: Ein Verbraucherverband wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt für viele Betroffene zugleich. Betroffene beteiligen sich, indem sie sich in das Verbandsklageregister des Bundesamts für Justiz (BfJ) eintragen. Das ist kostenlos und online möglich, und dauert mit den Unterlagen etwa zehn Minuten. Ohne Eintragung gilt ein Urteil oder Vergleich nicht für die betroffene Person.
Wie melde ich mich bei einer Sammelklage an?
Jede Klage hat ein eigenes Online-Formular beim Bundesamt für Justiz, der Link steht auf der jeweiligen Verfahrensseite bei Advocated. Das BfJ empfiehlt die Online-Variante, weil alle Pflichtangaben zum Abschicken erforderlich sind. Das Formular kann aber auch ausgedruckt per Post geschickt werden.
Klage finden. Die Übersicht aller Verfahren listet die beklagten Unternehmen und zeigt, ob die Eintragung gerade möglich ist.
Betroffenheit prüfen. Die Verfahrensseite nennt, wen die Klage erfasst, zum Beispiel „Vodafone-Kund:innen mit Festnetz-Internet, deren Preis einseitig erhöht wurde“. Für mehrere Verfahren fragt ein Klage-Check die Kriterien einzeln ab.
Unterlagen bereitlegen. In der Regel genügen Kundennummer, Zeitraum und, falls bekannt, der Betrag. Bei Preiserhöhungen hilft je eine Rechnung von vor und nach der Erhöhung.
Formular beim BfJ absenden. Das BfJ schickt eine Eingangsbestätigung.
Welche Angaben verlangt das Formular?
Pflichtangaben für eine wirksame Anmeldung (§ 46 Abs. 2 VDuG):
Name und Anschrift
ob die Anmeldung als Verbraucher:in oder als kleines Unternehmen erfolgt
Gericht und Aktenzeichen der Klage (im Formular meist vorausgefüllt)
das beklagte Unternehmen
Gegenstand und Grund des Anspruchs in eigenen Worten: welcher Vertrag, welcher Zeitraum, was passiert ist
die Versicherung, dass die Angaben richtig und vollständig sind
Bei Geldansprüchen soll zusätzlich die ungefähre Höhe angegeben werden. Der Advocated Klage-Check auf der Verfahrensseite fragt die Kriterien ab und erstellt einen Text, der sich ins Formular übernehmen lässt.
Das BfJ prüft, ob die Anmeldung vollständig ist und rechtzeitig eingeht. Über den Anspruch entscheiden später das Gericht oder, nach einem Urteil, der Sachwalter. Belege können später verlangt werden.
Bis wann kann ich mich eintragen?
Bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung (§ 46 Abs. 1 VDuG). Fällt das Ende der Anmeldefrist auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verlängert sie sich nicht. Solange kein Verhandlungstermin feststeht, gibt es noch kein Enddatum.
Termine können kurzfristig angesetzt werden. Mit der Eintragung ist außerdem die Verjährung des Anspruchs gehemmt. Das aktuelle Fristende steht auf der Verfahrensseite.
Was kostet die Teilnahme?
Nichts. Die Kosten des Verfahrens trägt der klagende Verband, auch wenn die Klage abgewiesen wird.
Brauche ich einen Anwalt?
Für die Eintragung nicht. Das Formular ist für Verbraucher:innen ausgelegt, und den Prozess führt der Verband. Ein Anwalt kommt in Betracht, wenn ein Fall deutlich von dem der übrigen Betroffenen abweicht oder jemand bei einem hohen Betrag allein klagen will. Wer im BfJ eingetragen ist, kann dieselbe Klage nicht zusätzlich selbst führen (§ 11 Abs. 2 VDuG). Was Sie bewusst abwägen sollten: Sammelklage oder eigener Anwalt.
Was passiert nach der Eintragung?
Nach Abschluss des Verfahrens wird der Ausgang im Verbandsklageregister veröffentlicht, Advocated übernimmt ihn auf die Verfahrensseite. Wie es weitergeht, hängt von der Klageart ab:
Abhilfeklage: Das Gericht verurteilt das Unternehmen zur Leistung. Ein vom Gericht bestellter Sachwalter zahlt an die Eingetragenen aus, die ihre Berechtigung nachweisen.
Musterfeststellungsklage: Das Gericht stellt fest, ob das Unternehmen rechtswidrig gehandelt hat. Den Betrag fordern die Eingetragenen danach selbst ein, gestützt auf das Urteil.
Bei einem Vergleich können Eingetragene innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe austreten (§ 10 VDuG).
Kann ich mich wieder austragen?
Ja, bis zum Ende der Anmeldefrist, also bis drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung (§ 46 Abs. 4 VDuG). Die Rücknahme geht ebenfalls an das Bundesamt für Justiz.
Beispiele
Verfahren mit eigener Seite bei Advocated, teils mit Klage-Check:
Der Status kommt live aus unserer Verfahrensliste. Fristen und das offizielle Formular finden Sie auf der jeweiligen Verfahrensseite.
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Advocated ist keine Rechtsanwaltskanzlei und erbringt keine Rechtsdienstleistung. Die Angaben stammen aus dem Verbandsklageregister des Bundesamts für Justiz und aus Veröffentlichungen der Gerichte und Kläger. Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung. Über Bestehen und Höhe eines Anspruchs entscheidet das Gericht.