Die Eintragung in eine Sammelklage kostet nichts, ein Prozesskostenrisiko entsteht nicht. Ein eigener Anwalt rechnet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Streitwert ab, bei einer Niederlage kommen die Kosten der Gegenseite hinzu.
Ob die Sammelklage in Frage kommt, hängt davon ab, ob es für den Fall eine gibt und ob die Anmeldefrist noch läuft.
Die zwei Wege im Vergleich
Sammelklage anschließen
Einzelklage mit eigenem Anwalt
Kosten
Keine
Honorar nach Streitwert (RVG)
Risiko bei Niederlage
Keines
Eigene und gegnerische Kosten
Aufwand
Formular, etwa 10 Minuten
Beratung, Schriftverkehr
Dauer
Oft mehrere Jahre
Monate bis Jahre
Abzug vom Ergebnis
Höchstens 10 % für einen Prozessfinanzierer, falls vereinbart
Meist keiner, die gesetzlichen Gebühren trägt bei Erfolg die Gegenseite
Typischer Fall
Klage vorhanden, Frist läuft
Frist verpasst, keine Sammelklage, hohe Beträge, Sonderfälle, Rechtsschutzversicherung
Brauche ich für eine Sammelklage einen Anwalt?
Nein. Die Sammelklage, rechtlich eine Verbandsklage, führt eine qualifizierte Einrichtung wie der vzbv mit eigenen Anwälten. Betroffene tragen sich nur beim Bundesamt für Justiz ein, das Formular ist für Verbraucher:innen ausgelegt. Ein eigener Anwalt kommt in Betracht, wenn keine Eintragung besteht oder ein Fall deutlich von dem der übrigen Betroffenen abweicht.
Was kostet ein eigener Anwalt?
Die Gebühren richten sich nach RVG und Streitwert. Bei kleinen Beträgen, etwa einer Abo-Erhöhung von 50 Euro, übersteigen die Prozesskosten schnell den Betrag selbst, und wer verliert, trägt die Kosten beider Seiten. Eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrecht übernimmt diese Kosten je nach Vertrag. Ob sie zahlt, klärt eine Deckungsanfrage vor Beauftragung.
Was nimmt der Verband von meinem Geld?
Der Verband selbst nimmt nichts. Ist ein Prozessfinanzierer beteiligt, erhält dieser höchstens zehn Prozent dessen, was das Unternehmen zahlen muss (§ 4 Abs. 2 VDuG). Bei der Klage gegen Sky sind es 9,9 Prozent. Ob ein Finanzierer beteiligt ist, steht in der Bekanntmachung im Verbandsklageregister.
Kann ich beide Wege gleichzeitig gehen?
Nicht für denselben Anspruch. Wer eingetragen ist, kann wegen derselben Sache nicht selbst klagen, solange die Sammelklage läuft (§ 11 Abs. 2 VDuG). Eine vorher erhobene eigene Klage wird nach der Eintragung ausgesetzt. Für einen Wechsel des Weges lässt sich die Anmeldung bis zum Fristende zurücknehmen.
Und was kostet Advocated?
Nichts. Advocated ist weder Kanzlei noch Legal-Tech-Anbieter, nimmt keine Provision, kauft keine Ansprüche und vertritt niemanden. Die Seite listet laufende Klagen und verlinkt das offizielle Formular des Bundesamts für Justiz. Den Ablauf beschreibt So tragen Sie sich ein.
Frist verpasst? Was nach dem Ende der Eintragung noch möglich istNach Ablauf der Anmeldefrist ist die Eintragung in eine Verbandsklage nicht mehr möglich. Der Anspruch selbst besteht bis zur Verjährung weiter. Welche Wege bleiben und wann die Verjährung endet.
Die Verbandsklage einfach erklärtDie zwei Formen der Verbandsklage im Vergleich: Die Abhilfeklage kann zu einer Zahlung an die Eingetragenen führen, die Musterfeststellungsklage klärt die Rechtsfrage.
Advocated ist keine Rechtsanwaltskanzlei und erbringt keine Rechtsdienstleistung. Die Angaben stammen aus dem Verbandsklageregister des Bundesamts für Justiz und aus Veröffentlichungen der Gerichte und Kläger. Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung. Über Bestehen und Höhe eines Anspruchs entscheidet das Gericht.