Frist verpasst? Was nach dem Ende der Eintragung noch möglich ist
Nach Ablauf der Anmeldefrist nimmt das Bundesamt für Justiz keine Anmeldung zu dieser Verbandsklage mehr an. Der Anspruch gegen das Unternehmen ist damit nicht erloschen. Er verjährt nach den normalen Regeln und kann bis dahin auf eigenem Weg geltend gemacht werden.
Ein Rechenbeispiel zur Frist: Endet die mündliche Verhandlung am Dienstag, 3. März, läuft die Anmeldung bis Dienstag, 24. März (§ 46 Abs. 1 VDuG). Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt es sich nicht. Wer am 25. März einträgt, ist nicht beteiligt.
Kann ich mich nachträglich noch anmelden?
Nein. Das BfJ weist verspätete Anmeldungen zurück, Krankheit oder Urlaub ändern daran nichts.