Kostenpflichtiger Service rund um den Rundfunkbeitrag

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Geschlossen
Betroffene
Für Verbraucher, die über service-rundfunkbeitrag.de ein Entgelt gezahlt haben
Zusammenfassung
Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf http://service-rundfunkbeitrag.de/ nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Außerdem wirft die Verbraucherzentrale dem Unternehmen vor, dass es bei Verbraucher:innen, die die Webseite bis zum 27.06.2024 genutzt und den Widerruf erklärt haben, diese Widerrufe zu Unrecht zurückgewiesen hat. Mit der Sammelklage sollen die Verbraucher:innen ihr Geld zurückbekommen, wenn sie das geforderte Entgelt gezahlt haben.
Aktenzeichen
9 VKl 1/24
Anspruch
39,99 Euro
Eintragung
Geschlossen seit 30.09.2025. Anmeldung dennoch offen für eine mögliche Revision.

Verfahrensangaben

Gericht
Oberlandesgericht Koblenz
Klageart
Abhilfeklage
Parteien
Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (VZBV) gegen SSS-Software Special Service GmbH, Herr Günter Darr geschäftsansässig c/o SSS-Software Special Service GmbH
Kläger
Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (VZBV)
Vertreten durch
merlekerpartner rechtsanwälte PartG mbB
Beklagte
SSS-Software Special Service GmbH, Herr Günter Darr geschäftsansässig c/o SSS-Software Special Service GmbH
Vertreten durch
avocado rechtsanwälte
Quelle
Verbandsklageregister (BfJ), geprüft am 11.09.2026

Angeklagtes Unternehmen insolvent, Verfahren ruht.

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