Fernwärmepreiserhöhungen von E.ON

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Geschlossen
Betroffene
Für Fernwärmekunden von E.ON Energy Solutions
Zusammenfassung
E.ON hat seine Fernwärmepreise in den letzten Jahren enorm erhöht. Aus Sicht des vzbv zu Unrecht. Die Klage soll dafür sorgen, dass E.ON seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet.
Aktenzeichen
I-2 VKl 1/23
Anspruch
mehrere Hundert und über 1.000 Euro pro Haushalt
Eintragung
Geschlossen seit 14.09.2026

Verfahrensangaben

Gericht
Oberlandesgericht Hamm
Klageart
Musterfeststellungsklage
Parteien
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. gegen E.ON Energy Solutions GmbH
Kläger
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Vertreten durch
Rechtsanwältin Susanne Fitzner
Beklagte
E.ON Energy Solutions GmbH
Vertreten durch
Rosin Büdenbender Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Quelle
Verbandsklageregister (BfJ), geprüft am 11.09.2026

Die Sammelklagen gegen E.ON Energy Solutions und HanseWerk Natur führt der vzbv künftig als reine Musterfeststellungsklagen weiter. Denn das noch relativ neue Gesetz zur Abhilfeklage hemmt die Verjährung von Ansprüchen erst für die Zeit nach Inkrafttreten der Regelung, also ab 13. Oktober 2023. Verbraucheransprüche aus dem Zeitraum davor könnten verjähren, bevor die Klage beispielsweise durch ein rechtskräftiges Urteil beendet wird.

Der VZBZ führt aktuell vier Musterfeststellungsklagen gegen Fernwärmeanbieter. Fernwärmekunden können ihren Anbieter meist nicht wechseln. Umso wichtiger ist, dass über Preiserhöhungen transparent, nachvollziehbar und rechtlich wirksam informiert wird.

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