Werbung in Prime Video ohne Zustimmung der Kunden
Geschlossen
- Betroffene
- Für Prime-Video-Kunden mit laufendem Vertrag im Februar 2024
- Zusammenfassung
- Zum 05.02.2024 führte die Amazon Digital Germany GmbH in laufenden Verträgen einseitig und ohne die Zustimmung ihrer Kunden einzuholen, zusätzliche Werbung in den von ihr angebotenen Video-Streaming-Dienst „Prime Video“ ein. Die Verbraucherzentrale Sachsen hält diese Ankündigung und dabei gleichzeitig die Weiternutzung des Dienstes ohne zusätzliche Werbung für eine Preishöhung von monatlich 2,99 EUR gegenüber ihren Bestandskunden anzubieten, für eine unzulässige, rechtswidrige Vertragsänderung.
- Ausgang
- Verfahren abgeschlossen (17.07.2026)
- Aktenzeichen
- 102 VKl 1/24 e
- Anspruch
- 2,99 EUR
- Eintragung
- Geschlossen
Verfahrensangaben
Gericht
Bayerisches Oberstes Landesgericht
Klageart
Abhilfeklage
Parteien
Verbraucherzentrale Sachsen e. V. gegen Amazon Digital Germany GmbH
Kläger
Verbraucherzentrale Sachsen e. V.
Vertreten durch
Spirit Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Beklagte
Amazon Digital Germany GmbH
Vertreten durch
White & Case LLP
Quelle
Verbandsklageregister (BfJ), geprüft am 11.09.2026
Die Klage ist darauf gerichtet, dass die Amazon Digital Germany GmbH den Kund*innen, welche dem Vorhaben zugestimmt haben und denjenigen, welche nicht zugestimmt haben, jeweiligen Schadensersatz zahlt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat am 22. Juli 2026 Revision eingelegt.