Amazon Prime Preiserhöhung: Stand der Sammelklage und wie Sie Geld zurückfordern
Zuletzt geprüft: 03.11.2026
Wer schon vor September 2022 Amazon Prime hatte und danach den höheren Preis gezahlt hat, kann sich in die Sammelklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen eintragen. Gefordert wird die Differenz zum alten Preis, je nach Abo-Modell bis zu rund 60 Euro. Der Bundesgerichtshof hat die Klausel, auf die Amazon die Erhöhung gestützt hat, im Oktober 2026 für unwirksam erklärt.
Was hat Amazon erhöht?
Zum 15. September 2022 stieg der Preis für Amazon Prime in bestehenden Abos:
Abo
Vorher
Nachher
Jahresabo
69,00 €
89,90 €
Monatsabo
7,99 €
8,99 €
Prime Student wurde ebenfalls teurer. Amazon begründete die Erhöhung mit gestiegenen Kosten und berief sich auf eine Preisanpassungsklausel in seinen Teilnahmebedingungen.
Was hat der Bundesgerichtshof entschieden?
Am 1. Oktober 2026 hat der BGH die Preisanpassungsklausel für unwirksam erklärt, weil sie nicht transparent genug ist (Az. III ZR 205/25). Das Urteil erging in einem Unterlassungsverfahren der Verbraucherzentrale NRW, nicht in der Sammelklage selbst. Vorher hatten schon das Landgericht und das Oberlandesgericht Düsseldorf so entschieden. Über Rückzahlungen an Kund:innen entscheidet das Urteil nicht, das ist Gegenstand der Sammelklage.
Wer kann sich eintragen?
Laut Klage können sich Prime-Mitglieder mit Wohnsitz in Deutschland eintragen, deren bestehendes Abo im Sommer 2022 teurer wurde, monatlich oder jährlich, einschließlich Prime Student. Wer Prime erst nach der Erhöhung zum neuen Preis abgeschlossen hat, ist nicht erfasst. Auf der Verfahrensseite fragt ein Klage-Check die Kriterien ab.
Wie viel Geld kann ich zurückbekommen?
Die Differenz zwischen altem und neuem Preis für jeden Abrechnungszeitraum seit der Erhöhung. Beim Jahresabo sind das 20,90 Euro pro Jahr, beim Monatsabo 1 Euro pro Monat. Wer seit 2022 durchgehend das Jahresabo hat, kommt so auf bis zu rund 60 Euro. Wie viel am Ende gezahlt wird, entscheidet das Gericht.
Wie ist der Stand der Sammelklage?
Die Klage läuft seit Dezember 2025 beim Oberlandesgericht Hamm (Az. I-13 VKl 1/25), als Abhilfe- und Musterfeststellungsklage. Ob und bis wann die kostenlose Eintragung beim Bundesamt für Justiz möglich ist, steht auf der Verfahrensseite.
Kann ich das Geld nicht einfach selbst bei Amazon zurückfordern?
Ja. Zahlt Amazon nicht freiwillig, bleibt eine eigene Klage mit eigenem Kostenrisiko möglich. Ansprüche verjähren in der Regel drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem gezahlt wurde. Wenn Sie sich der Verbandsklage anschließen, ist die Verjährung gehemmt und Sie tragen kein Kostenrisiko.
Und was ist mit der Werbung bei Prime Video?
Dazu läuft eine eigene Klage der Verbraucherzentrale Sachsen wegen der Werbung, die Amazon im Februar 2024 in laufende Prime-Video-Abos eingeführt hat. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat sie in erster Instanz abgewiesen, die Verbraucherzentrale hat Revision eingelegt. Details auf der Verfahrensseite Prime Video.
Die Verbandsklage einfach erklärtDie zwei Formen der Verbandsklage im Vergleich: Die Abhilfeklage kann zu einer Zahlung an die Eingetragenen führen, die Musterfeststellungsklage klärt die Rechtsfrage.
Advocated ist keine Rechtsanwaltskanzlei und erbringt keine Rechtsdienstleistung. Die Angaben stammen aus dem Verbandsklageregister des Bundesamts für Justiz und aus Veröffentlichungen der Gerichte und Kläger. Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung. Über Bestehen und Höhe eines Anspruchs entscheidet das Gericht.