Rückzahlung von Preiserhöhungen bei WOW Live-Sport und WOW Premium

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Offen
Betroffene
Für Kund:innen von WOW Live-Sport (Monatsabo) und WOW Premium, deren Preis 2024 oder 2025 im laufenden Abo erhöht wurde
Zusammenfassung
Der österreichische Verbraucherschutzverein klagt vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht gegen Sky Deutschland. Es geht um Preiserhöhungen beim Streamingdienst WOW: Das Monatsabo „WOW Live-Sport“ wurde 2024 von 29,99 € auf 35,99 € und 2025 auf 44,99 € verteuert, die Zusatzoption „WOW Premium“ 2025 von 5 € auf 6 €. Der Kläger hält die Preisanpassungsklausel in Skys AGB für unwirksam und verlangt, dass die Erhöhungsbeträge an die angemeldeten Verbraucher:innen zurückgezahlt werden.
Aktenzeichen
102 VKl 1/26 e
Anspruch
Rückzahlung der Differenz zwischen ursprünglichem und erhöhtem Abopreis für jeden Monat mit erhöhtem Preis: 6 € bzw. 15 € (Live-Sport, Startpreis 29,99 €), 9 € (Live-Sport, Startpreis 35,99 €), 1 € (Premium, Startpreis 5 €), jeweils plus Zinsen.
Eintragung
Offen. Anmeldung möglich bis drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung; ein Termin steht noch nicht fest.
Frist
Keine Frist bekannt gemacht

Verfahrensangaben

Gericht
Bayerisches Oberstes Landesgericht
Klageart
Abhilfeklage
Parteien
Verbraucherschutzverein gegen Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG
Kläger
Verein zum Schutz von Verbraucherinteressen (Verbraucherschutzverein), Wien
Vertreten durch
BK Verbraucherschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin
Beklagte
Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG, Unterföhring
Vertreten durch
McDermott Will & Schulte Rechtsanwälte Steuerberater LLP, München
Quelle
Verbandsklageregister (BfJ), geprüft am 07.10.2026

Worum es geht

Sky Deutschland betreibt unter der Marke WOW einen Streamingdienst. Laut Klage stützte Sky die Preiserhöhungen auf eine Preisanpassungsklausel (Nr. 5 der AGB, Stand 05/2022 bzw. 04/2025). Der Kläger hält diese Klausel für unwirksam. Ohne wirksame Vertragsänderung habe es keinen Rechtsgrund für die höheren Entgelte gegeben, deshalb seien sie nach § 812 BGB zurückzuzahlen.

Die Preiserhöhungen laut Klage

  • WOW Live-Sport (Monatsabo): von 29,99 € auf 35,99 € (für Neukund:innen ab 15.02.2024, für Bestandskund:innen mit der nächsten Verlängerung)
  • WOW Live-Sport (Monatsabo): auf 44,99 € ab 24.07.2025
  • WOW Premium (Zusatzoption): von 5,00 € auf 6,00 € ab 24.07.2025

Was beantragt ist

Pro Abrechnungsmonat mit erhöhtem Preis die Differenz zum Preis bei Vertragsschluss:

  • 6 € bzw. 15 € bei Live-Sport-Verträgen mit Startpreis 29,99 €
  • 9 € bei Live-Sport-Verträgen mit Startpreis 35,99 €
  • 1 € bei Premium mit Startpreis 5 €

Dazu kommen Zinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Gezahlt werden soll ein Gesamtbetrag an einen vom Gericht bestellten Sachwalter. 9,9 % davon sind dem Prozessfinanzierer Eibstein & Richtfeld GmbH (Wien) zugesagt.

Wer erfasst sein soll

Laut Klage natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland, bei denen Sky ab dem 15.02.2024 ein WOW Live-Sport-Monatsabo und/oder WOW Premium abgerechnet hat, deren Preis 2024 oder 2025 im laufenden Abo erhöht wurde und die mindestens einmal den erhöhten Preis gezahlt haben. Kleine Unternehmen sind ausgenommen.

Verfahrensstand

Anhängig seit 19.08.2026, rechtshängig seit 08.09.2026, im Verbandsklageregister bekannt gemacht am 24.09.2026. Einen Termin zur mündlichen Verhandlung gibt es noch nicht.

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