Facebook-Datenleck 2021: Wer betroffen sein kann und wie die Eintragung funktioniert
Zuletzt geprüft: 03.11.2026
Wessen Telefonnummer oder andere Profildaten 2021 im Facebook-Leak veröffentlicht wurden, kann sich in die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Meta eintragen. Der vzbv fordert 100 Euro für den Verlust der Kontrolle über die Daten und je nach veröffentlichten Daten bis zu 500 Euro zusätzlich. Die Eintragung beim Bundesamt für Justiz ist kostenlos.
Was ist beim Facebook-Datenleck passiert?
Unbekannte haben zwischen 2018 und 2019 die Funktion „Freunde finden“ ausgenutzt: Sie gaben massenhaft Telefonnummern ein und ordneten ihnen die zugehörigen Facebook-Profile zu. Dieses „Scraping“ betraf rund 530 Millionen Konten weltweit, davon etwa sechs Millionen aus Deutschland. Im April 2021 tauchte der Datensatz frei zugänglich im Internet auf, mit Namen, Telefonnummern und je nach Profil auch E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Wohnort und Beziehungsstatus.
Wie viel Geld wird gefordert?
Laut Klage 100 Euro für den Kontrollverlust selbst. Dazu kommen Erhöhungsbeträge für zusätzlich veröffentlichte Daten:
Veröffentlichte Daten
Gefordert
Kontrollverlust (Grundbetrag)
100 €
E-Mail-Adresse
+ 100 €
Geburtsdatum
+ 100 €
Wohnort
+ 100 €
Beziehungsstatus
+ 200 €
Die Beträge sind die Forderung des vzbv. Ob und in welcher Höhe gezahlt wird, entscheidet das Gericht.
Warum reichen 100 Euro schon für den Kontrollverlust?
Der Bundesgerichtshof hat im November 2024 entschieden (Az. VI ZR 10/24), dass nach Artikel 82 DSGVO schon der Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten ein immaterieller Schaden ist. Einen Missbrauch der Daten oder besondere Ängste müssen Betroffene nicht nachweisen. Für diesen Fall hielt der BGH etwa 100 Euro für angemessen. Im Dezember 2024 reichte der vzbv die Sammelklage beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg ein.
Wie finde ich heraus, ob meine Daten betroffen sind?
Der Dienst „Have I Been Pwned“ enthält die veröffentlichten Daten, Sie können mit Ihrer Telefonnummer im internationalen Format suchen (zum Beispiel +49 170 …). Die Verbraucherzentralen bieten ebenfalls einen Check an. Betroffen sein kann nur, wer zwischen 2018 und 2019 ein Facebook-Konto mit hinterlegter Telefonnummer hatte.
Wie melde ich mich an?
Über das Formular des Bundesamts für Justiz für dieses Verfahren. Der Link steht auf der Verfahrensseite, zusammen mit einem Klage-Check. Abgefragt werden die damals im Profil hinterlegte Telefonnummer und welche weiteren Daten öffentlich waren. Die Einzelschritte beschreibt So tragen Sie sich ein.
Wie ist der Stand des Verfahrens?
Die Klage ist beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg anhängig (Az. 11 VKl 1/24), die Eintragung ist seit Mai 2025 möglich. Im März 2026 hat das Gericht den Parteien einen Vergleich nahegelegt. Eine Einigung kam nicht zustande, und das Gericht hat das Verfahren ausgesetzt, bis der Europäische Gerichtshof über eine Vorfrage entschieden hat. Meta hält die Klage für unzulässig.
Solange das Verfahren ausgesetzt ist, findet keine mündliche Verhandlung statt, und die Anmeldefrist beginnt nicht zu laufen. Ob die Eintragung offen ist, steht unter diesem Text und auf der Verfahrensseite.
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Advocated ist keine Rechtsanwaltskanzlei und erbringt keine Rechtsdienstleistung. Die Angaben stammen aus dem Verbandsklageregister des Bundesamts für Justiz und aus Veröffentlichungen der Gerichte und Kläger. Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung. Über Bestehen und Höhe eines Anspruchs entscheidet das Gericht.