Unwirksame Klauseln in DSL-Verträgen von 1N Telecom
Noch nicht möglich
- Betroffene
- Für Verbraucher, die einen 24-Monats-DSL-Vertrag von 1N Telecom abgeschlossen haben
- Zusammenfassung
- 1N Telecom schrieb tausende Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Mit einer Sammelklage fordert er Rückzahlungen an geschädigte Verbraucher:innen.
- Aktenzeichen
- I-13 VKl 3/25
- Anspruch
- up to 420€
- Eintragung
- Noch nicht möglich
Verfahrensangaben
Gericht
Oberlandesgericht Hamm
Klageart
Abhilfe- und Musterfeststellungsklage
Parteien
Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (VZBV) gegen 1N Telecom, TPI Investment
Kläger
Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (VZBV)
Vertreten durch
merlekerpartner rechtsanwälte PartG mbB
Beklagte
1N Telecom, TPI Investment
Vertreten durch
Rechtsanwälte Dr. Caspers, Mock & Partner mbB
Quelle
Verbandsklageregister (BfJ), geprüft am 11.09.2026