
Fernwärmepreiserhöhungen von HanseWerk Natur
Offen
- Betroffene
- Für Fernwärmekunden von HanseWerk Natur
- Zusammenfassung
- Die Verbraucherzentrale klagt gegen HanseWerk Natur wegen stark erhöhter Fernwärmepreise, die aus seiner Sicht ungerechtfertigt sind. Ziel ist die rückwirkende Preisanpassung und Erstattung an Kund:innen.
- Aktenzeichen
- 5 VKl 1/23
- Anspruch
- mehrere Hundert und über 1.000 Euro pro Haushalt
- Eintragung
- Offen
- Frist
- Keine Frist bekannt gemacht
Verfahrensangaben
Gericht
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht
Klageart
Musterfeststellungsklage
Parteien
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. gegen HANSEWERK NATUR GmbH
Kläger
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Vertreten durch
Rechtsanwältin Susanne Fitzner
Beklagte
HANSEWERK NATUR GmbH
Vertreten durch
GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Quelle
Verbandsklageregister (BfJ), geprüft am 11.09.2026
Die Sammelklagen gegen E.ON Energy Solutions und HanseWerk Natur führt der vzbv künftig als reine Musterfeststellungsklagen weiter. Denn das noch relativ neue Gesetz zur Abhilfeklage hemmt die Verjährung von Ansprüchen erst für die Zeit nach Inkrafttreten der Regelung, also ab 13. Oktober 2023. Verbraucheransprüche aus dem Zeitraum davor könnten verjähren, bevor die Klage beispielsweise durch ein rechtskräftiges Urteil beendet wird.
Der VZBZ führt aktuell vier Musterfeststellungsklagen gegen Fernwärmeanbieter. Fernwärmekunden können ihren Anbieter meist nicht wechseln. Umso wichtiger ist, dass über Preiserhöhungen transparent, nachvollziehbar und rechtlich wirksam informiert wird.