Sammelklage gegen Meta wegen Business Tools: Worum es geht und wer betroffen ist.
Zuletzt geprüft: 03.11.2026
Wer ein Facebook- oder Instagram-Konto hat oder hatte und in Deutschland wohnt, kann sich in die Sammelklage gegen Meta wegen der Business Tools eintragen. Laut Klage hat Meta über eingebettete Werkzeuge auf fremden Websites und in Apps erfasst, was Nutzer:innen dort tun, und verlangt werden 300 bis 5.000 Euro pro Person. Die Eintragung beim Bundesamt für Justiz ist kostenlos und somit für geschätzt 50 Millionen Personen in Deutschland möglich.
Was sind die Meta Business Tools?
Werkzeuge, die Unternehmen in ihre eigenen Websites und Apps einbauen: der Meta-Pixel, die Conversions API und das App-SDK. Ein Onlineshop nutzt sie etwa, um zu messen, ob eine Instagram-Anzeige zu einem Kauf geführt hat. Laut Klage übermitteln die Werkzeuge dabei Besuche, Klicks und Käufe an Meta, und Meta ordnet sie einzelnen Konten zu, auch wenn man auf der fremden Seite gar nicht bei Facebook angemeldet war.
Wer kann sich eintragen?
Verbraucher:innen mit Wohnsitz in Deutschland, die ein eigenes Konto bei Facebook oder Instagram haben oder hatten.
Nicht erfasst sind:
wer nur WhatsApp, Threads oder den Messenger ohne Facebook-Konto nutzt
Konten, die nur beruflich oder für ein Unternehmen genutzt werden
wer Meta wegen derselben Sache selbst verklagt oder seine Ansprüche an einen Anbieter verkauft hat
Für Kinder unter 18 meldet ein Elternteil an.
Wie viel Geld wird gefordert?
Je nach Fall 300 bis 5.000 Euro Schadensersatz, bei Minderjährigen sogar bis 10.000 Euro nach Artikel 82 DSGVO. Wie viel ein Gericht zuspricht, ist offen. In Einzelklagen zum selben Thema haben Oberlandesgerichte unterschiedlich entschieden:
Gericht
Zugesprochen
OLG München
750 €
OLG Dresden (rechtskräftig)
1.500 €
OLG Jena, März 2026
3.000 €
Das sind Einzelurteile, keine Zusage für die Sammelklage. Ob und in welcher Höhe gezahlt wird, entscheidet das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg.
Muss ich nachweisen, welche Websites ich besucht habe?
Nein, dies dreht diese Klage um und fordert Meta auf, digitale Spionage auf Drittwebseiten offenzulegen und zu löschen. Für die Eintragung genügen die E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, mit der Sie sich bei Facebook oder Instagram anmelden, und ungefähr seit wann Sie das Konto haben. Das Jahr aus der Erinnerung reicht.
Wie melde ich mich an?
Über das Formular des Bundesamts für Justiz für dieses Verfahren. Der Link steht auf der Verfahrensseite, zusammen mit einem Klage-Check, der die Kriterien abfragt und den Text für das Freitextfeld vorbereitet. Das dauert etwa zehn Minuten. Die Einzelschritte beschreibt So tragen Sie sich ein.
Mit der Eintragung binden Sie sich an das Urteil, auch wenn die Klage verloren geht, und können Meta wegen derselben Sache nicht selbst verklagen. Zurücknehmen können Sie die Anmeldung bis drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung. Ihre Angaben gehen an das Gericht, den Sachwalter und an Meta.
Wer klagt, und wie ist der Stand?
Der österreichische Verbraucherschutzverein (VSV) klagt, eine qualifizierte Einrichtung aus einem anderen EU-Staat. Die Klage läuft als Abhilfeklage vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg (Az. 11 VKl 1/25). Für Betroffene läuft trotzdem alles über das deutsche Verbandsklageregister.
Eintragen können Sie sich bis drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung. Ob die Eintragung gerade offen ist, steht unter diesem Text und auf der Verfahrensseite.
Kann ich mich auch in die anderen Klagen gegen Meta eintragen?
Glossar: Begriffe rund um VerbandsklagenVon Abhilfeklage bis Verjährungshemmung: die Begriffe, die in Verbandsklagen und im Verbandsklageregister vorkommen, kurz erklärt und mit Beispielen aus laufenden Verfahren.
Advocated ist keine Rechtsanwaltskanzlei und erbringt keine Rechtsdienstleistung. Die Angaben stammen aus dem Verbandsklageregister des Bundesamts für Justiz und aus Veröffentlichungen der Gerichte und Kläger. Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung. Über Bestehen und Höhe eines Anspruchs entscheidet das Gericht.